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Apothekenrecht: Testamente und Vorsorgevollmachten

Schon die Verantwortung für die Apothekenmitarbeiter und den weiteren Betrieb der Apotheke für den Fall des plötzlichen Unfalls oder Krankheit des Apothekeninhabers muss jeden Apothekeninhaber veranlassen, einer Person seines Vertrauens für solche Fälle eine notarielle Vorsorge Vollmacht zu erteilen.

Darüber hinaus wird der Apotheker der Verantwortung gegenüber seiner Familie, für eine klare Erbfolge zu sorgen und Streit in der Familie zu vermeiden, nur durch ein Testament gerecht. Im Fall der Apotheker kommt hinzu, dass nur solche Testamente die Möglichkeit einer lebenslangen Verpachtung der Apotheke durch den überlebenden Ehegatten sichern, welche die Vorgaben des Apothekengesetzes beachten, beispielsweise durch Anordnung der Vor- und Nacherbschaft.

Nachstehend finden Sie einige meiner Beiträge zum Thema:

Apothekenrecht – Testamente und Vorsorgevollmachten für Apotheker:

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