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Apothekenrecht: Familienrecht für Apotheker

Wenn in Deutschland mehr als jede zweite Ehe geschieden wird, trifft dieses Schicksal auch selbständige Apotheker. Vor diesem Hintergrund gilt es für sie, zum einen durch angemessene notarielle Eheverträge Vorsorge zu treffen und zum anderen im Fall einer tatsächlich eintretenden Ehescheidung notfalls auch im Prozess angemessene Regelungen der Scheidungsfolgen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich zu erreichen. Angemessene Ergebnisse sind nur durch einen anwaltlichen Vertreter zu erreichen, der nicht nur das für jedermann geltende Familienrecht, sondern auch die besonderen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Apotheker kennt.

Nachstehend finden Sie einige meiner Beiträge zum Thema:

Apothekenrecht – Familienrecht für Apotheker:

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